Zurzeit existieren je nach Schulform unterschiedliche Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie ergänzende Erlasse und Arbeitshilfen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW. Für die Eltern bedeutet das im Worst-Case, mehrmals - je nach Schulform, die das Kind gerade besucht, immer wieder neue Anträge auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs zu stellen. Dies stellt eine hohe Hürde für Eltern dar. Darüber hinaus gelten je nach Schulform unterschiedliche Regelungen, wann ein Nachteilsausgleich bei psychischen Störungen und chronischen Erkrankungen gewährt werden kann und wann nicht. Die Zunahme psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter erfordert eine Änderung dieser Richtlinien, um allen Kindern und Jugendlichen faire Bildungschancen zu ermöglichen.
| Kapitel: | Ein Land der Chancen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Christine Müller-Hechfellner (KV Essen) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 22.10.2026, 12:22 |