Der Entwurf stärkt inklusive Schule und multiprofessionelle Unterstützung. Ob Kinder tatsächlich entsprechend ihrem Bedarf an Bildung teilnehmen können, muss aber auch im Schulalltag sichtbar werden. Wenn Unterricht dauerhaft reduziert wird, reicht eine allgemeine Zusage von Inklusion nicht aus. Dokumentation, regelmäßige Überprüfung und konkrete Hilfen schaffen Verantwortlichkeit.
Einheitliche Vorgaben ermöglichen es, strukturelle Unterstützungslücken in NRW zu erkennen und gezielt zu beheben. Dabei ist nicht jede Verkürzung der Anwesenheit unangemessen: Gerade für chronisch kranke Kinder können angepasste Anwesenheit und andere Lernformen erforderlich sein. Die im Entwurf vorgesehenen Hilfen etwa bei Long Covid und ME/CFS werden daher ausdrücklich gewahrt.