Mit der A13-/EG13-Reform soll eine langjährige Ungleichbehandlung zwischen den Lehrämtern beseitigt werden. Bei der Umsetzung entstehen jedoch neue Benachteiligungen für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.
Während verbeamtete Lehrkräfte ihre Erfahrungsstufen behalten, können tarifbeschäftigte Lehrkräfte bei der Höhergruppierung in niedrigere Erfahrungsstufen zurückfallen und bereits zurückgelegte Stufenlaufzeiten verlieren. Zusätzlich können Nachteile bei der Jahressonderzahlung entstehen.
Diese Ungleichbehandlung steht beispielhaft für die unterschiedlichen finanziellen Rahmenbedingungen tarifbeschäftigter und verbeamteter Lehrkräfte. Obwohl sie vielfach die gleiche Arbeit leisten und dieselbe Verantwortung tragen, bestehen Unterschiede beim verfügbaren Einkommen und bei der langfristigen sozialen Absicherung. Diese können sich über das gesamte Berufsleben hinweg auswirken.
Eine Reform, die bestehende Ungleichheiten beseitigen soll, darf nicht durch ihre Umsetzung neue schaffen. Deshalb muss sich Nordrhein-Westfalen innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für eine stufengleiche Höhergruppierung einsetzen und zugleich seine rechtlichen Handlungsspielräume nutzen, um finanzielle Benachteiligungen tarifbeschäftigter Lehrkräfte abzubauen und bereits entstandene Nachteile auszugleichen.