Eine längere Grundschulzeit muss immer anhand der individuellen Bedarfe des Kindes entschieden werden. Bereits jetzt können Schüler:innen länger in der Schuleingangphase verbleiben. Bei der aktuellen Formulierung ist unklar, ob die Entscheidung über die Länge der Grundschulzeit auf individueller Ebene weiterhin gewährleistet sein wird. Wie eine flexible Aufteilung auf 5 Jahre erfolgen soll, bleibt in der Forderung unklar. Aus der aktuellen Forderung folgt vielmehr, dass Grundschulen mit hohem Sozialindex auf Schulebene entscheiden würden, die Lerninhalte auf 5 Jahre zu verteilen. So würden wir eine weitere Grundschulform "5-jährige Grundschule” für Kindern aus benachteiligten Familien schaffen. Grundschulzeit hängt dann vor allem vom Sozialindex des Wohnorts ab und eben nicht von den Bedarfen des Kindes.
Längere Grundschulzeit darf aber eben nicht von der Lage der Schule/Schulzusammensetzung/sozialer Herkunft abhängen und auf Schulebene entschieden werden, sondern muss sich an den individuellen Bedarfen des Kindes orientieren. Daher sollte diese Forderung gestrichen werden.
Es handelt sich um einen gemeinsamen Änderungsantag des AK Bildung (KV Köln; dort beschlossen am 22.10.2026).