Schulbegleiter:innen sind Mitarbeitende von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, unabhängig vom System Schule.
In der Praxis gibt es noch kein breites Verständniss der Arbeitsweisen und Einsatzmöglichkleiten um ihre Rolle im Unterrichtsetting und ihrer prinzipiellen Aufträge.
Klar sollte sein, Schulbegleiter:innen erhalten ihre Aufträge im Rahmen von Hilfeplangesprächen im Austausch mit ASD und Erziehungsberechtigten. Sie konzentrieren sich auf Grundprinzipien der Sozialen Arbeit, wie z.B. Autonomieförderung, Teilhabemöglichkeiten, Prävention oder Unterstützung bei der Alltagsbewältigung.
Im Rahmen der gelingenden Kooperation mit Schule, und der gestaltung von multiproffesionellen Teams, versteht sich von selbst, dass natürlich die Förderung der Kompetenzen zur Bewältigung des Unterrichts und des Schulalltags im Fordergrund stehen sollten. Jedoch ist es darüber hinaus auch wichtig die professionsbezogenen Grenzen der Jugendhilfe zu respektieren. Die Änderung soll hervorheben, das Schulbegleitger:innen natürlich eine maximal große inhaltlliche Schnittmenge mit den anderen Akteur:innen haben, aber auch bestimmte Kernkompetenzen besitzen, die den Bereich Schule weniger betreffen.