Der Rechtsanspruch für einen Platz im Ganztag ist seit dem 1. August 2026 in Kraft. In den nun kommenden Jahren ist es notwendig, rechtlich verbindliche Rahmenbedingungen in NRW zu schaffen, damit der Ganztag ein echtes Bildungsangebot für jedes Kind in jeder Kommune werden kann. Das ist ein wesentlicher Baustein, um Bildungsgerechtigkeit in NRW voranzubringen. Nur durch eine rechtliche Verankerung sind einheitliche Standards im Land gesichert, nur durch eine landesgesetzliche Verankerung ist sichergestellt, dass die Kommunen die Landesfinanzierung erhalten, die sie brauchen, um trotz leerer Kassen gute Ganztagesförderung für jedes Kind zu ermöglichen
| Kapitel: | Ein Land der Chancen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Daniela Schneckenburger (KV Dortmund) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 29.10.2026, 00:39 |