Inklusion darf nicht an Bürokratie und ungeklärten Zuständigkeiten scheitern. Für Kinder mit Unterstützungsbedarf ist eine verlässliche Schulbegleitung keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Voraussetzung für gleichberechtigte Bildung und Teilhabe.
Familien dürfen nicht immer wieder um bereits festgestellte Hilfen kämpfen müssen. Zuständigkeitswechsel, langwierige Bewilligungsverfahren und wiederholte Begutachtungen schaffen Unsicherheit und gefährden die Kontinuität der Unterstützung.
Nicht das Kind muss sich den Verwaltungsstrukturen anpassen, die Strukturen müssen sich am Bedarf des Kindes orientieren.
Unser Ziel ist deshalb klar: weniger Bürokratie für Familien, verbindliche Zuständigkeiten und eine Schulbegleitung, die dann zur Verfügung steht, wenn sie gebraucht wird, ohne Unterbrechungen und ohne Abstriche bei individuellen Hilfen.