Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland in Artikel 24 zu einem inklusiven Bildungssystem. Der bisherige Text nennt sie zwar als Leitlinie, lässt aber offen, was daraus für die Schulstruktur folgt. Zur Zukunft der Förderschulen sagt der Entwurf bisher nichts.
Die Änderung macht deutlich: Bildungsgerechtigkeit ist ohne inklusive Bildung nicht zu erreichen, und Gemeinsames Lernen an allgemeinen Schulen ist der Regelfall. Der Fahrplan zur Weiterentwicklung der Förderschulen zu Kompetenz- und Beratungszentren sichert deren Fachwissen für das Gemeinsame Lernen und gibt Eltern, Lehrkräften und Schulträgern Planungssicherheit. Er wird gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet – getreu dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“.