Die Änderung konkretisiert die Anforderungen an inklusive Schulgebäude und Lernräume und verdeutlicht, dass Barrierefreiheit weit über bauliche Maßnahmen hinausgeht. Sie umfasst auch digitale, kommunikative und pädagogische Zugänglichkeit sowie die Sicherstellung individueller Unterstützung. Damit wird der Anspruch aus der UN-Behindertenrechtskonvention auf gleichberechtigte Bildung gestärkt. Zugleich stellt die Ergänzung sicher, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen an der Entwicklung des Aktionsplans beteiligt werden und die unabhängige Rolle der Monitoring-Stelle gewahrt bleibt.
| Kapitel: | Ein Land der Chancen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Anas Al-Quraan (KV Düsseldorf) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 31.10.2026, 14:59 |