Aktuell kann jede Kommune festlegen, was sie als "Einkommen" definiert und für die Berechnung von Elternbeiträgen heranzieht. Manchmal ist es der Nettolohn, manchmal das Bruttoeinkommen, teilweise wird der Kindesunterhalt als Einkommen angerechnet, aber beim anderen Elternteil nicht abgezogen, also doppelt besteuert, manchmal wird auch das Einkommen eines neuen Lebenspartners eingerechnet, wodurch die Elterngebühr steigt.
Auf dem Weg zur kompletten Beitragsfreiheit (denn Bildung muss kostenlos sein), sollte zumindest in allen Kommunen der gleiche Maßstab angesetzt werden und dafür ein landesweit einheitlicher Einkommensbegriff verwendet werden.