Der islamische Religionsunterricht (IRU) ist in NRW seit Jahren etabliert, aber bis heute weit von einem flächendeckenden Regelangebot entfernt. Nur rund sieben Prozent der etwa 500.000 muslimischen Schülerinnen und Schüler erhalten bisher entsprechenden Unterricht. Zur Einordnung: Für die christlichen Konfessionen ist ein Unterrichtsangebot für nahezu alle Kinder selbstverständlich. Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach, und dieser Anspruch gilt für alle Religionsgemeinschaften, die die Voraussetzungen erfüllen, gleichermaßen. Die Unterversorgung im islamischen Bereich ist daher eine Frage der Gleichbehandlung und der Chancengerechtigkeit.
Hinzu kommt, dass die rechtlichen Grundlagen des IRU bis zum 31. Juli 2031 befristet sind. Eine solche Befristung ist für ein ordentliches Unterrichtsfach untypisch und erzeugt dauerhaft Unsicherheit: bei Schulen, die ein Angebot aufbauen sollen, bei Eltern und Schülerinnen und Schülern, die auf Kontinuität angewiesen sind, und vor allem bei jungen Menschen, die sich für ein entsprechendes Lehramtsstudium entscheiden. Wer ein mehrjähriges Studium aufnimmt, braucht die Gewissheit, dass das Fach auch danach noch Bestand hat. Planungssicherheit entsteht nur durch ein dauerhaftes Regelangebot, nicht durch wiederholte befristete Verlängerungen.
Der zentrale Engpass ist der Lehrkräftemangel. Derzeit stehen etwa 320 qualifizierte Lehrkräfte bereit, ein Bruchteil dessen, was für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich wäre. Dieser Mangel lässt sich nicht durch Einzelmaßnahmen beheben, sondern nur durch ein abgestimmtes Gesamtpaket. Ein Bedarfsmonitoring macht transparent, wo wie viele Lehrkräfte fehlen, und erlaubt eine vorausschauende Planung. Stipendien und gezielte Nachwuchswerbung an Hochschulen erschließen neue Zielgruppen. Regionale Qualifizierungsverbünde ermöglichen Quer- und Seiteneinstiege bei gleichbleibender Qualität. Verbindliche Stellenprofile und eine bessere schulorganisatorische Verankerung des Fachs machen den Beruf verlässlich und attraktiv, etwa durch ausreichende Stundenanteile statt zersplitterter Einsätze an mehreren Schulen.
Auch die Ausbildungsstrukturen müssen mitwachsen. Weitere Studienstandorte und zusätzliche Studienanreize erhöhen die Zahl der Absolventinnen und Absolventen. Dass im Zweitfach keine Zugangsbeschränkung durch einen NC aufgrund des Mangelfachs entstehen darf, ist dabei zentral: Es wäre widersprüchlich, ein Fach mit akutem Lehrkräftebedarf durch Zulassungshürden zu verknappen.
Schließlich hat der IRU eine gesellschaftspolitische Bedeutung, die über den einzelnen Unterricht hinausgeht. Er ermöglicht muslimischen Kindern und Jugendlichen eine fundierte, wissenschaftlich begleitete und in Deutschland verantwortete Auseinandersetzung mit ihrer Religion, unter staatlicher Schulaufsicht und in deutscher Sprache. Das stärkt religiöse Mündigkeit und Dialogfähigkeit und bietet eine Alternative zu Deutungsangeboten, die außerhalb von Schule und Aufsicht an junge Menschen herangetragen werden. Ein dauerhaft gesichertes und ausreichend ausgestattetes Angebot ist damit auch ein Beitrag zur Prävention und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.