Der Entwurf des Wahlprogramms schlägt vor, Verbände, die der Steuerung oder maßgeblichen Einflussnahme ausländischer Regierungen unterliegen, pauschal aus der Kommission für den islamischen Religionsunterricht auszuschließen. Das Ziel, die religiösen Inhalte des Unterrichts unabhängig von ausländischer Einflussnahme zu bestimmen, teilen wir ausdrücklich. Der gewählte Weg ist jedoch nicht tragfähig: Ein Pauschalausschluss ersetzt die Einzelfallprüfung durch eine Vermutung und beruht auf einer Faktenlage, die bislang gar nicht erhoben wurde. Die bisherige Evaluation des islamischen Religionsunterrichts hat die Kommission nämlich nicht untersucht. Es fehlt damit an einer belastbaren Grundlage dafür, ob, in welcher Form und mit welchen Folgen Einflussnahme tatsächlich stattfindet. Auch sei hier darauf hingewießen, dass einige, der hier vermeintliche gemeinten Verbände bereits Mitglieder sind des ministerialien Beirats und eine Rolle zugewiesen ist die verfassungsrechtlich unabdingbar ist.
Hinzu kommen rechtliche und praktische Risiken. Eine Kommission, die nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz die Verbindung zwischen Staat und Religionsgemeinschaft herstellt, muss nach nachvollziehbaren und überprüfbaren Kriterien zusammengesetzt sein. Pauschale Ausschlüsse ohne transparente Maßstäbe sind angreifbar, sie können die Kommission handlungsunfähig machen und gefährden damit das Gesamtangebot. Das wäre auch politisch ein Rückschritt, denn der IRU braucht Verlässlichkeit und nicht neue Rechtsunsicherheit.
Der Antrag setzt deshalb auf die Reihenfolge: zuerst Transparenz und Kriterien, dann belastbare Entscheidungen. Die Rolle von Organisationen mit ausländischen politischen Einflüssen wird kritisch geprüft, aber anhand klarer Governance-Kriterien. Dazu gehören transparente Maßstäbe, nachvollziehbare Begründungen bei Ablehnungen, wirksame Beschwerdewege, Regeln gegen Interessenkonflikte und regelmäßige öffentliche Berichte. Diese Standards schützen zugleich alle Beteiligten: Das Land erhält eine sichere Entscheidungsgrundlage, die Verbände wissen, woran sie gemessen werden, und die Öffentlichkeit kann die Arbeit der Kommission nachvollziehen.
Dieser Weg macht den Schutz vor ausländischer Einflussnahme wirksamer. Das Land kann die Zusammenarbeit mit einzelnen Verbänden bei schwerwiegenden Problemen schon heute beenden. Das Instrument ist also vorhanden. Entscheidend ist, dass es auf einer sauberen Tatsachengrundlage und nach fairen Verfahren eingesetzt wird, statt auf einem Generalverdacht gegenüber ganzen Verbandsstrukturen zu beruhen.
Schließlich geht es um die Vielfalt muslimischen Lebens in NRW. Muslime in Nordrhein-Westfalen sind in sehr unterschiedlichen Traditionen, Strömungen und Organisationsformen beheimatet. Eine Kommission, die nur einen Teil dieser Vielfalt abbildet, hat es schwer, Akzeptanz in der muslimischen Bevölkerung zu finden. Die Erweiterung um weitere in Deutschland verwurzelte Organisationen, sofern sie die rechtlichen und organisatorischen Kriterien erfüllen, stärkt die Legitimität der Kommission und damit die Akzeptanz des islamischen Religionsunterrichts insgesamt. Wer will, dass der Unterricht in Deutschland verantwortet und von den hier lebenden Muslimen getragen wird, sollte die Kommission für diese Menschen öffnen, nicht verengen.