Beteiligung ist ein grundlegendes Kinderrecht und eine wesentliche Voraussetzung für gelingenden Kinderschutz. Gerade in der Kinder- und Jugendhilfe werden Entscheidungen getroffen, die tief in das Leben junger Menschen eingreifen. Ob es um die Unterbringung außerhalb der Familie, die Gestaltung von Hilfen oder einen Wechsel der Einrichtung geht: Kinder und Jugendliche müssen verstehen, was entschieden wird, ihre Sichtweise einbringen können und erleben, dass ihre Wünsche und Sorgen ernst genommen werden.
Obwohl Beteiligungsrechte gesetzlich verankert sind, gelingt ihre Umsetzung im Alltag nicht überall gleichermaßen. Deshalb braucht es verbindliche Verfahren, die sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen orientieren. Ihre Wirksamkeit muss regelmäßig gemeinsam mit ihnen überprüft werden. Beteiligung stärkt nicht nur die Selbstbestimmung, sondern auch die Qualität und Wirksamkeit von Hilfen. Sie kann dazu beitragen, Fehlentwicklungen und Gefährdungen frühzeitig zu erkennen.
Mit der Ergänzung wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich als Bestandteil der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz verankert.