Kinder, die von Gewalt betroffen sind, dürfen durch staatliche Verfahren nicht zusätzlich belastet werden. Familiengerichtliche und strafrechtliche Verfahren verfolgen unterschiedliche Aufgaben und unterliegen eigenen rechtlichen Anforderungen. Gleichzeitig müssen sie dort besser aufeinander abgestimmt werden, wo dies dem Schutz und den Rechten betroffener Kinder dient.
Unzureichende Abstimmung, lange Verfahren und wiederholte Befragungen können für Kinder erhebliche zusätzliche Belastungen bedeuten. Deshalb braucht es eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen, kindgerechte Verfahrensgestaltung und die konsequente Berücksichtigung der Bedürfnisse betroffener Kinder.
Die Änderung ersetzt den unbestimmten Begriff eines „Paradigmenwechsels“ durch konkrete Ziele. Dabei werden die unterschiedlichen gesetzlichen Zuständigkeiten und die richterliche Unabhängigkeit gewahrt.
Im Mittelpunkt steht, Kinder besser zu schützen, zusätzliche Belastungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass ihre Rechte und ihre Perspektive in allen sie betreffenden Verfahren berücksichtigt werden.