Das Programm will Fernstudiengänge ausbauen und erwähnt die FernUniversität in Hagen, die einzige staatliche Fernuniversität Deutschlands, in diesem Abschnitt nicht. Die Hochschule benennt das Problem selbst: „Für die besonderen Fernstudienkosten bekommt die Hochschule keine Mittel vom Land“; sie werden nach § 6 HAbgG NRW über kostendeckende Gebühren auf die Studierenden umgelegt (FernUniversität, Stand 16.03.2026). Diese fernstudienspezifischen Zusatzkosten trägt also nicht die staatliche Grundfinanzierung, sondern tragen die Studierenden über Gebühren. Der Senat der FernUniversität beriet im November 2025 den Wirtschaftsplan 2026 „unter Berücksichtigung der neuen Kürzungsplanung des MKW“. Eine eigene Finanzierungslinie schließt eine von der Hochschule selbst benannte Lücke, statt neue Infrastruktur zu fordern, die es längst gibt.
| Kapitel: | Ein Land der Chancen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Hagen (dort beschlossen am: 14.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 22:17 |