Der bisherige Satz nennt kein Angebot, keinen Anspruch, kein Geld und keinen Zeitpunkt. Dabei gibt es bereits ein einkommensabhängiges Instrument: Das Bildungs- und Teilhabepaket übernimmt die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen für Kinder aus Familien mit Sozialleistungsbezug. Nach Zahlen des Bundeszentrums für Kita- und Schulverpflegung (Auswertung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit, Stand 20.05.2025) nutzten 2024 bundesweit nur 44 Prozent der berechtigten 6- bis unter 15-Jährigen das Mittagessen; das ist der höchste Wert der letzten fünf Jahre (2020: 41 Prozent). Das Zentrum führt die geringe Nutzung auf bürokratische Hürden zurück. Die Bertelsmann Stiftung nennt im Juli 2026 für das gemeinschaftliche Mittagessen sogar „lediglich 37 Prozent“. Eine universelle, antragslose Lösung vermeidet dieses dokumentierte Problem, statt es auf Landesebene zu wiederholen.
| Kapitel: | Ein Land der Chancen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Hagen (dort beschlossen am: 14.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 22:19 |