Hochschulen tragen Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Studierenden. Die Anpassung unterstreicht ihren aktiven Beitrag zu einem förderlichen Studienumfeld und macht deutlich, dass insbesondere die psychische Gesundheit auch durch hochschulische Strukturen sowie Studienbedingungen gestärkt werden soll und dies keine alleinige Aufgabe der Studierendenwerke ist.
| Kapitel: | Ein Land der Chancen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Münster (dort beschlossen am: 28.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 13:05 |