Da die Förderung psychischer Gesundheit nicht allein in der Verantwortung der Studierendenwerke liegt, sondern eine Aufgabe der gesamten Hochschulstrukturen ist, kann dieser Satz an dieser Stelle entfallen, wenn der Aspekt bereits im vorherigen Absatz aufgegriffen wird.
| Kapitel: | Ein Land der Chancen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Münster (dort beschlossen am: 28.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 13:15 |