Der Begriff des Tätertypen steht in Verbindung mit der Tätertypenlehre des nationalsozialistischen Strafrechts. Die Nationalsozialisten gingen davon aus, dass eine einmalige Kategorisierung wie „Volkschädling“, „Mörder“ oder „Totschläger“ lebenslange Gültigkeit hat und unabhängig von der Tatschuld ist. Straftäter seien als solche geboren.
Von dieser Ideologie müssen wir uns auch sprachlich klar distanzieren. Entsprechend des heutigen Strafrechts ist die Strafbarkeit an die begangene Tat und die Schuld des Täters zu knüpfen.