2005 wurde die Altersversorgung für seitdem neu hinzugekommene Landtagsabgeordnete neu geregelt: Ein Teil der Bezüge wird als Pflichtbeitrag an ein Versorgungswerk gezahlt. Das Versorgungswerk legt diese Finanzmittel an und zahlt daraus später die Altersbezüge.
Dieses rein kapitalgedeckte System hat sich in der Vergangenheit nicht bewährt. Dies liegt u.a. an schwer abschätzbaren Kapitalrenditen wie auch an Schwankungen der Inflation. Es gab und gibt immer wieder die Notwendigkeit für Korrekturen, auch verbunden mit weiteren Zuschüssen aus Steuermitteln.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat im Juni u.a. vorgeschlagen: „Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.“ Sowie: „Die Kommission empfiehlt, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente in den Kreis der Pflichtversicherten in die GRV einzubeziehen.“
Diese Forderung entspricht auch der Position, welche die Grünen auf Bundesebene vertreten.
In Bezug auf den Landtag Nordrhein-Westfalen liegt eine solche Änderung in der Kompetenz des Landes selbst. Daher sollte dieser Schritt erfolgen.
Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen Abgeordnete auch eine ergänzende private Altersvorsorge selbst betreiben können, so wie es auch den Bürgerinnen und Bürgern empfohlen wird.