Die Einführung von Palantir in NRW war ein Fehler und es ist folgerichtig, dies rückgängig zu machen.
Wenn wir uns nun im Wahlprogramm für eine Alternative einsetzen, nehmen wir allerdings wieder Palantir als Maßstab und deuten den Einsatz einer Software an, die sehr ähnlich funktioniert und anders als Palantir in der EU verantwortet wird. Das führt potenziell zu einer Lösung, deren Einsatz ebenso problematisch für Rechte der Bürger*innen ist.
Nur Peter Thiel und die USA zu ersetzen ist nicht genug. Wir müssen die Grundrechte achten und mit diesen vereinbare Lösungen finden.
Der Austausch von Palantir durch eine potenziell gleichwertige europäische Alternative ändert den Ansatz nicht und wenn wir Kriminalität so sehr mit umfangreicher Überwachung im digitalen Raum begegnen, betreiben als Grüne Tech-Solutionismus. Das widerspricht dem Grünen Grundsatzprogramm.
Dort heißt es in (289): „Polizeiliches Handeln ist kein Ersatz für gesellschaftliche Problemlösungen.“
und in (290): „Staatliche Eingriffsmaßnahmen müssen zielgerichtet und verhältnismäßig sein. „Privacy by design“, Transparenz und effektiver Rechtsschutz sichern die Rechte der Bürger*innen. Anlasslose Massendatenspeicherungen wie auch unzulässige Eingriffe in die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen untergraben umfassend Grundrechte und sind der falsche politische Weg.“
Die Rechte der Bürger*innen müssen von Anfang an mitgedacht werden bei der Auswahl digitaler Werkzeuge und Befugnisse für Ermittlungsbehörden. Die Möglichkeiten, die Palantir bisher bietet oder verspricht zu bieten, dürfen dabei keine Rolle spielen.