Der Entwurf handelt die Konnexität in drei Sätzen ab und berücksichtigt die Bund-Länder-Einigung vom Juni 2026 noch nicht. Die Neufassung sagt, wie Konnexität im Land verlässlich wird und was nach dieser Einigung vom Bund noch fehlt. Im Land entstehen Konflikte selten am Grundsatz, sondern an der Kostenschätzung: Fallzahlen und Aufwand werden zu niedrig angesetzt, spätere Mehrkosten bleiben bei den Kommunen. Der Verfassungsgerichtshof NRW verlangt einen vollen Ausgleich und eine transparente Kostenfolgeabschätzung vor dem Gesetzesbeschluss. Im Bund übernimmt der Bund nach der Einigung 80 Prozent der Mehrkosten neuer Gesetze, wenn diese 200 Millionen Euro im Jahr übersteigen. Die Regel gilt aber nur für künftige Gesetze, ist auf diese Wahlperiode befristet und nimmt Steuergesetze aus. Dabei haben sich nach Angaben der Bundesregierung die kommunalen Kosten für das Bundesteilhabegesetz und die Kinder- und Jugendhilfe in zehn Jahren verdoppelt, beim Unterhaltsvorschuss vervierfacht. Einer Entlastung von rund drei Milliarden Euro im Jahr 2027 steht ein kommunales Defizit von rund 30 Milliarden Euro im Jahr gegenüber. Weil der Ausgleich über die Umsatzsteuer an die Länder fließt, muss das Land dafür sorgen, dass er bei den Kommunen ankommt.
Quellen:
- tagesschau.de: Bund und Länder einig bei Entlastung für Kommunen, 25.06.2026. https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bund-laender-entlastung-kommunen-100.html
- Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: Gute erste Schritte für die Zukunft, aber noch keine Lösung für das bestehende 30-Milliarden-Defizit der Kommunen, Pressemitteilung vom 26.06.2026. https://www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/gute-erste-schritte-fuer-die-zukunft-aber-noch-keine-loesung-fuer-das-bestehende-30-milliarden-defizit-der-kommunen/260626-pm-bv-mpk-ergebnisse.pdf
- Gnädinger, M.: Zurückhaltender Einstieg in die Veranlassungskonnexität, kommunalfinanzen-bw.de, 14.07.2026. https://www.kommunalfinanzen-bw.de/2026/07/14/zurueckhaltender-einstieg-in-die-veranlassungskonnexitaet/
- VerfGH NRW, Urteil vom 12.10.2010, VerfGH 12/09. https://www.verfgh.nrw.de/rechtsprechung/entscheidungen/2010/101012_12-09.pdf