Die steigenden Ausgaben in der Eingliederungshilfe sind kein Resultat von Fehlplanungen auf kommunaler oder Landschaftsverbands- Ebene, sondern die Folge einer notwendigen gesellschaftlichen Entwicklung. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) führt dazu, dass Ansprüche auf Teilhabe, die früher ignoriert oder nur minimal bedient wurden, nun rechtlich durchsetzbar sind. Dies ist ein großer Fortschritt für die Menschenrechte, bringt aber erhebliche Kosten mit sich. Gleichzeitig verstärkt der demografische Wandel den Bedarf an Unterstützung im Alter, während die allgemeine Inflation sowie steigende Tarifabschlüsse in den sozialen Berufen die Kosten für Personal und Betrieb von Einrichtungen massiv in die Höhe treiben.
Aktuell tragen die Kommunen und Kreise die Hauptlast dieser Entwicklungen. Dies führt zu einer Gefährdung der Versorgungsqualität und zu einer Überlastung der kommunalen Familie
Die Umsetzung der UN-BRK ist eine staatliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland als Ganzes und nicht allein eine Aufgabe der lokalen Selbstverwaltung. Es ist daher nur folgerichtig, dass auch die finanzielle Verantwortung auf der Ebene liegt, die diese Verpflichtungen völkerrechtlich eingegangen ist
Aus grüner Perspektive ist dies eine Frage der fiskalischen Gerechtigkeit und der konsequenten Umsetzung unserer Inklusionsziele. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen an der Haushaltslage der kommunalen Familie scheitern. Eine solidarische Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist die einzige Möglichkeit, die UN-BRK nicht nur auf dem Papier, sondern in der Lebensrealität der Menschen zu verankern. Nur so wird Inklusion zu einer dauerhaften gesellschaftlichen Realität statt zu einem Kostenfaktor in kommunalen Budgetdebatten