Transparenz staatlichen Handelns ist eine wesentliche Grundlage für Vertrauen in Staat und Demokratie. Das Informationsfreiheitsrecht ermöglicht Bürgerinnen, Medien und Zivilgesellschaft, staatliches Handeln nachzuvollziehen und zu kontrollieren. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung, den Informationszugang unter anderem von einem „berechtigten Interesse“ abhängig zu machen und den Kreis der Anspruchsberechtigten einzuschränken, weisen aus unserer Sicht in die falsche Richtung. Informationsfreiheit sollte grundsätzlich voraussetzungslos bleiben; nicht die Bürgerinnen müssen begründen, warum sie eine Information erhalten wollen, sondern der Staat muss begründen, warum Informationen im Einzelfall nicht zugänglich sein können. Dabei können legitime Schutzinteressen, etwa der inneren und äußeren Sicherheit oder der Schutz kritischer Infrastruktur, berücksichtigt werden – entsprechende Ausnahmen sind bereits heute Bestandteil des Informationsfreiheitsrechts. Das Informationsfreiheitsgesetz NRW soll deshalb dort weiterentwickelt werden, wo dies sinnvoll ist, ohne dabei das bestehende Niveau von Transparenz und Informationszugang abzusenken. Damit halten wir zugleich den bereits eingechlagenen Weg für weitergehende Formen staatlicher Transparenz offen.
| Kapitel: | Ein Land der Freiheit, Sicherheit und Erneuerung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | VerwaltungsGrün NRW (dort beschlossen am: 12.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.10.2026, 20:04 |