Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt in Deutschland seit Jahren nicht schnell und wirksam genug voran. Einer der wesentlichen strukturellen Gründe liegt in der historischen Zersplitterung der IT-Landschaft: Bundesweit agieren mehr als 100 öffentliche IT-Dienstleister in Bund, Ländern und Kommunen. Historisch als klassische Rechenzentren für den reinen Infrastrukturbetrieb entstanden, versuchen heute fast alle Akteure, als sogenannte "Full-Service-Provider" das gesamte Spektrum von Softwareentwicklung über Fachberatung bis zum Cloud-Betrieb in Eigenleistung abzudecken. Dieser Anspruch des "Alle machen alles" führt in eine gravierende Komplexitätsfalle: Kleinere Dienstleister sind heillos überfordert, während die Abhängigkeit von teuren externen Beratungsfirmen ungesteuert zunimmt. Eine Konsolidierung und Reduzierung der Zahl öffentlicher IT-Dienstleister um bis zu 80 Prozent ist realistisch und notwendig, um die Steuerungshoheit über die Digitalisierung zurückzugewinnen. Gerade in Nordrhein-Westfalen mit seinen 396 Städten und Gemeinden ist dieser Handlungsdruck akut: Der verheerende Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT (SIT) hat schmerzhaft vor Augen geführt, dass isolierte Einzellösungen und zersplitterte Strukturen weder krisenfest noch digital souverän sind. Anstatt dass jede Kommune und jeder Zweckverband das Rad neu erfindet und proprietäre Insellösungen beschafft, brauchen wir eine geordnete Transformation. Öffentliche IT-Dienstleister müssen sich spezialisieren. Einerseits "strategische Produkthäuser", die den Markt orchestrieren, die Verwaltung lösungsorientiert beraten und standardisierte Produkte ebenenübergreifend steuern; andererseits "operative Digitalisierungsspezialisten", die sich auf definierte Fachdomänen oder hochgradig sichere Backend- und Cloud-Infrastrukturen fokussieren. Das Land muss diesen Konsolidierungsprozess aktiv moderieren und rechtssichere Dachstrukturen ermöglichen.
| Kapitel: | Ein Land der Freiheit, Sicherheit und Erneuerung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | VerwaltungsGrün NRW (dort beschlossen am: 12.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 26.10.2026, 20:13 |