NRW hat ein Katastrophenschutzgesetz, das die Belange von Menschen mit Behinderungen ausdrücklich berücksichtigt. Dieser Erfolg wird im Entwurf nicht erwähnt, und Menschen mit Behinderungen kommen im Abschnitt zum Katastrophenschutz gar nicht vor. Gerade bei Hochwasser, Hitze oder Stromausfall sind sie besonders gefährdet. Die Ergänzung benennt den Erfolg und stellt sicher, dass das neue Landesamt barrierefreie Warnung und Evakuierung von Beginn an mitdenkt.
| Kapitel: | Ein Land der Freiheit, Sicherheit und Erneuerung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Anas Al-Quraan (KV Düsseldorf) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 29.10.2026, 18:58 |