Angriffe auf Landesbeschäftigte gibt es nicht nur bei der Polizei, sondern auch in Justiz, Finanzverwaltung und Schule. Die Strafverfolgung allein schützt die Gesundheit der Betroffenen nicht. Der Antrag verankert deshalb die Fürsorgepflicht des Landes als Dienstherr und baut die psychosoziale Unterstützung und Nachsorge aus. Für die rechtlichen Folgen gibt es mit dem Rechtsschutz und der Schmerzensgeldübernahme nach § 82a LBG NRW bereits Instrumente für alle Landesbeamt*innen. Die Übernahme greift aber erst nach einem rechtskräftigen Urteil und einem erfolglosen Vollstreckungsversuch, bis dahin betreiben Betroffene das Verfahren selbst. Hier soll das Land aktiv beraten und begleiten, damit niemand nach einem Angriff im Dienst allein bleibt.
| Kapitel: | Ein Land der Freiheit, Sicherheit und Erneuerung |
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| Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 28.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 14:36 |