Die Kontrollquittung schafft Transparenz für die Betroffenen, wird aber nur auf Wunsch ausgestellt. Voraussichtlich verlangen sie vor allem diejenigen, die ihr Recht kennen und sich trauen, es geltend zu machen. Eine Statistik aus diesen Quittungen ist deshalb nicht repräsentativ, bildet die Kontrollpraxis nicht verlässlich ab und könnte zu falschen Schlüssen in beide Richtungen führen. Der Antrag setzt stattdessen auf eine wissenschaftliche Untersuchung der Kontrollpraxis, die diskriminierende Muster methodisch sauber erkennen kann. Zudem soll die Quittung mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand ausgestellt werden, damit sie im Einsatzalltag praktikabel bleibt.
| Kapitel: | Ein Land der Freiheit, Sicherheit und Erneuerung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 28.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 14:54 |