Der Ursprungstext will zu Recht Spezialisierung und Bürgernähe verbinden. NRW hat mit 47 Kreispolizeibehörden mehr eigenständige Polizeibehörden als jedes andere Land, jede mit eigener Leitung und Personalverwaltung sowie eigenen Kriminal- und Verkehrskommissariaten. Gerade kleinere Behörden können dabei nicht alle spezialisierten Aufgaben selbst wahrnehmen. Der Antrag setzt deshalb auf weniger, dafür leistungsfähigere Behörden, die alle wesentlichen Polizeiaufgaben selbst erfüllen und durch gebündelte Strukturen Personal für den operativen Dienst gewinnen. Grundlage ist eine unabhängige Organisationsuntersuchung. Wachen und Bezirksdienst bleiben in der Fläche und die Polizei vor Ort erreichbar und ansprechbar.
| Kapitel: | Ein Land der Freiheit, Sicherheit und Erneuerung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 28.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 30.10.2026, 14:57 |