Der Ursprungstext will die Polizei zu Recht dort entlasten, wo eigentlich gesundheitliche oder psychosoziale Hilfe gebraucht wird. Psychische Krisen halten sich aber nicht an Bürozeiten. Aus der polizeilichen Praxis zeigt sich, dass gerade nachts und am Wochenende fachliche Unterstützung oft fehlt. Dann laufen die Einsätze über den Notruf 110 und die Polizei muss Lagen bewältigen, für die sie nicht umfassend ausgebildet ist. Erst wenn psychiatrische Krisendienste landesweit auch zu diesen Zeiten erreichbar und alarmierbar sind, wird die Polizei tatsächlich entlastet. Davon profitieren vor allem die Menschen in der Krise, die schneller die passende Hilfe bekommen.
| Kapitel: | Ein Land der Freiheit, Sicherheit und Erneuerung |
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| Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 28.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 30.10.2026, 15:00 |