Der Ursprungstext will verhindern, dass Herkunftsangaben Menschen stigmatisieren. Die Polizei nennt in ihrer Pressearbeit aber nicht den Migrationshintergrund, sondern die Staatsangehörigkeit. Seit 2024 geschieht das nach Vorgabe des Innenministeriums grundsätzlich bei allen zweifelsfrei identifizierten Tatverdächtigen. Der Begriff der „unnötigen Stigmatisierung“ ist unbestimmt und müsste von den Pressestellen in jedem Einzelfall neu ausgelegt werden. Der Antrag übernimmt deshalb den Maßstab des Pressekodex: Die Staatsangehörigkeit wird nur genannt, wenn ein begründetes öffentliches Interesse besteht. Diesen Maßstab hat der Presserat mit Leitsätzen konkretisiert, er gibt den Pressestellen eine erprobte und nachvollziehbare Grundlage.
| Kapitel: | Ein Land der Freiheit, Sicherheit und Erneuerung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 28.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 30.10.2026, 15:03 |