Der Ursprungstext setzt auf abgestufte Schutzkonzepte für besonders gefährdete Anlagen. Der Antrag stellt klar, wer wofür verantwortlich ist. Nach dem KRITIS-Dachgesetz des Bundes müssen die Betreiber kritischer Anlagen selbst Maßnahmen für ihre Resilienz treffen (§ 13 KRITISDachG). Die Polizei unterstützt lageabhängig, etwa bei erhöhter Gefährdung. Ein dauerhafter polizeilicher Objektschutz an den zahlreichen Anlagen würde Personal binden, das im Wachdienst für die Bürger*innen fehlt. So bleiben der Schutz der Infrastruktur und die Präsenz der Polizei in der Fläche miteinander vereinbar.
| Kapitel: | Ein Land der Freiheit, Sicherheit und Erneuerung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 28.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 30.10.2026, 15:05 |