Jurist*innen kommen oft in gesellschaftlich mächtige Positionen. Ihre Entscheidungen haben starke Auswirkungen auf das Leben von Menschen. Gleichzeitig fehlt es in der juristischen Ausbildung an machtkritischer Auseinandersetzung und der Auseinandersetzung mit Wirkmechanismen von Diskriminierung und deren Vermeidung. Dies kann nicht unser Anspruch an gute Jurist*innen sein.
Gleiches gilt auch für die Auseinandersetzung mit dem Thema resiliente Demokratie. Die Aufnahme der Auseinandersetzung mit dem NS- und SED Unrecht ist ein wichtiger Schritt, an den wir anschließen müssen. Gleichzeitig ist bei diesen Maßnahmen immer auch eine größere Reform mitzudenken, da diese wichtigen Themen aufgrund des Drucks und der Stofffülle oft als Mehrbelastung wahrgenommen werden. Diesen Effekt müssen wir vermeiden.
Insbesondere die Auseinandersetzung mit geschlechtssepzifischer Gewalt stellt einen blinden Fleck in der juristischen Ausbildung dar. Der Erfolg von Strafrechtskliniken (zB. Feminist Law Clinic) zeigt, dass das Thema nicht nur von gesellschaftlicher Relevanz ist, sondern auch das Interesse bei Studierenden weckt. Gleichzeitig muss eine Auseinandersetzung traumasensibel erfolgen. Sie darf sich nicht auf das materielle Strafrecht beschränken, sondern muss Aspekte des praktischen Umgangs mit Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt enthalten. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit den Strukturen, die zu solcher führen.