Auch bei einer Reform, die dem Vorbild der Selbstbindung folgt bleibt ein Anschein der möglichen Einflußnahme. Allein dieser kann aber das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz und damit der Justiz generell schwächen. Daneben wird eine solche auch nicht den Vorgaben des EuGH zur Möglichkeit der Ausstellung Europäischer Haftbefehle gerecht. Daher brauchen wir die Abschaffung. So lange dieses auf Bundesebene weiter besteht sollte NRW mit gutem Beispiel vorangehen.
| Kapitel: | Ein Land der Freiheit, Sicherheit und Erneuerung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 21.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 30.10.2026, 19:30 |