Das Programm will, dass die öffentliche Hand bei Bau und Beschaffung mit gutem Beispiel vorangeht. Die Vergabeentscheidungen der Landesverwaltung sollen sich an verbindlichen sozialen und ökologischen Kriterien ausrichten (Z. 294-296), und Investitionen in Infrastruktur sollen von Anfang an Nachhaltigkeit und Klimafolgenanpassung mitdenken (Z. 299-303). Welche ökologischen Kriterien das konkret sind, lässt das Programm offen. Der Antrag füllt diese Lücke an einem Punkt, an dem Ziele regelmäßig aufeinandertreffen: Klimaanpassung durch technische Entwässerungs- und Rückhalteanlagen kann dazu führen, dass Bäume gefällt werden, die selbst einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten.
Eine Alternativenprüfung ist dafür ein bewährtes und verhältnismäßiges Instrument. Sie verbietet keine Bauvorhaben, sondern verlangt, dass vor einem Eingriff in den Baumbestand nachvollziehbar geprüft wird, ob eine Brachfläche oder bereits versiegelte Fläche genutzt werden kann. Das entspricht dem Grundsatz, Eingriffe zuerst zu vermeiden und erst danach auszugleichen. Es führt außerdem zu transparenteren Entscheidungen, weil die Abwägung dokumentiert wird.
Der Antrag knüpft bewusst an landesgeförderte Vorhaben an. Hier hat das Land über seine Förderbedingungen tatsächlich Einfluss, ohne in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen. Das passt zur Linie des Programms, das den Kommunen bei nachhaltiger Beschaffung mit Beratung und Wissenstransfer zur Seite steht und den verbindlichen Teil bei den eigenen Mitteln des Landes ansetzt (Z. 295-298, 304-307).
Schließlich dient die Ergänzung auch dem Ziel, öffentliche Investitionen langfristig wirtschaftlich zu machen (Z. 310-312). Wer Altbäume erhält, spart sich teure Ersatzpflanzungen und Pflege junger Bäume, und er erhält Leistungen wie Kühlung und Regenwasseraufnahme, die sonst technisch ersetzt werden müssten.