Die derzeitige Regelung genügt nicht dem Erfordernis nach unabhängigen und neutralen Regelungen. Auch die vorgeschlagene Regelung, dass eine nicht benachbarte Kreispolizeibehörde die Ermittlungen übernimmt, trägt nicht. Einerseits ist es nach dem bisherigen Schlüssel bereits jetzt schon nicht immer eine benachbarte Kreispolizeibehörde. Andererseits bleiben strukturelle Probleme der Ermittlungen damit weiter gegeben. Außerdem sollte eine andere Form der Ermittlung auch dann greifen, wenn die Person verletzt wurde und nicht nur, wenn die Verletzung lebendsgefährlich ist.
| Kapitel: | Ein Land der Freiheit, Sicherheit und Erneuerung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 28.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 13:15 |