Sicherheitspolitik auf belastbare Erkenntnisse zu stützen, setzt voraus, dass die relevanten Phänomene überhaupt sichtbar gemacht werden. Antimuslimischer Rassismus wird vielfach nicht klar benannt und daher nicht systematisch erfasst. Was nicht erfasst wird, taucht in Lagebildern nicht auf und löst keine politischen Konsequenzen aus. Der geplante periodische Sicherheitsbericht ist der richtige Ort, das zu ändern, denn er soll die Grundlage für Entscheidungen in der Sicherheits- und Präventionspolitik des Landes bilden.
Die bestehenden Erfassungssysteme stoßen hier an Grenzen. Straftaten mit antimuslimischem Hintergrund werden häufig unter allgemeinen Kategorien wie „fremdenfeindlich“ oder „sonstige Religion“ verbucht, sodass sich die Betroffenengruppe nicht erkennen lässt. Hinzu kommt ein erhebliches Dunkelfeld: Viele Betroffene zeigen Vorfälle nicht an, weil sie sich von den Behörden nicht ernst genommen fühlen, die Hürden scheuen oder keine Aussicht auf Erfolg sehen. Zivilgesellschaftliche Beratungsstellen dokumentieren daher regelmäßig deutlich mehr Fälle, als in amtlichen Statistiken auftauchen. Eine bessere Erfassung von Diskriminierungserfahrungen, etwa durch Betroffenenbefragungen und die Einbeziehung der Dokumentation von Beratungsstellen, schließt diese Lücke und ergänzt die Polizeistatistik um die Perspektive der Betroffenen.
Lagebilder und Monitoring-Strukturen zu rassistischer Diskriminierung, darunter zu antimuslimischem Rassismus, ermöglichen es zudem, Entwicklungen über die Zeit zu verfolgen, regionale Schwerpunkte zu erkennen und die Wirksamkeit von Maßnahmen zu überprüfen. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen, sondern auch der Effizienz: Ressourcen für Prävention, Beratung und Strafverfolgung lassen sich nur dort gezielt einsetzen, wo Problemlagen bekannt sind.
Die differenzierte Ausweisung von Hasskriminalität nach betroffenen Gruppen ist dafür die notwendige Voraussetzung. Für andere Gruppen, etwa bei Antisemitismus, ist eine solche Differenzierung längst etabliert und hat sich bewährt. Sie macht Gefährdungslagen transparent, stärkt das Vertrauen der Betroffenen in staatliches Handeln und erhöht die Anzeigebereitschaft. Eine gleichwertige Erfassung ist insofern ein Gebot der Gleichbehandlung und ein Beitrag zu einer Sicherheitspolitik, die den Schutz aller Menschen in NRW ernst nimmt.