Die Polizei, die hier adressiert wird, ist die Polizei des Landes NRW. Sie ist in besonderem Maße auch der Verfassung des Bundeslandes, der sie angehört, verpflichtet. Das soll diese Ergänzung verdeutlichen
| Kapitel: | Ein Land der Freiheit, Sicherheit und Erneuerung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 21.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 16:01 |