Once-Only zu Ende denken — antragslose Leistungsgewährung
Once-Only ist bereits Bundesrecht (Registermodernisierungsgesetz 2021, System NOOTS seit Juli 2025 in Umsetzung). Der bisherige Satz bleibt im Passiv-Konjunktiv und sagt nicht, was NRW zusätzlich leistet – antragslose Leistungsgewährung geht über reines Once-Only hinaus und ist der eigentliche, noch unbesetzte NRW-Fortschritt.