Der Origiginalabsatz zur Digitalen Souveränität war leider etwas inkonsistent da er erst über die Ziele digitaler Souveränität, dannüber Software-Vergabe, dann erneut über die Ziele digitaler Souveränität, anschließend über Zahlungsdienste und abschlißend erneut über das Vergabe spricht.
Diese Änderung zieht einen klaren Roten Faden ein. Zuerst geht es um die Ziele, dann um die Maßgaben und das Vergaberecht und abschließend um Zahlungsdienste.
Inhaltliche gibt es zwei kleine aber relevante Änderungen:
- Die Beschaffung von Open Source Software wird zum Regelfall erklärt. Dies gibt ein klares Ziel vor wie wir wollen das sich die öffentliche IT in NRW entwickelt
- Bei Rechenzentren wird nicht mehr die ausschließliche Nutzung von rein öffentlichen Rechenzentren gefordert sondern stadessen auf den bestehende EU Zertifizierung verwiesen. Wenn also ein privates Rechenzentrum (z.B. von Ionos oder Hetzner) diese Zertifzierung erhält kann die Verwaltung auch diese nutzen was die Handlungsmöglichkeiten erweitern und Kosten senken kann. Wenn der Begriff hoch-souverän einem seltsam vorkommt: Dies bezieht sich auf die EU-klassifizierung. Ein Rechenzentrum kann in vier Stufen zertifiert wewrden: Basic, Substantial, High und High+. Bei Basic und Substantial sind die Anforderngen aber so schwach das auch US-Hyperscaler sie auch bekommen können.