In der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 wurden erstmals Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft gesondert ausgewiesen. Damit ist NRW das erste Bundesland in Deutschland, das in der Kriminalstatistik deutsche Bürger*innen aufteilt.
Eine gesonderte Auswertung der Straftaten von Deutschen mit doppelter Staatsbürgerschaft bietet keinerlei Erkenntnisgewinn, sondern fördert Stigmatisierung und Rassismus. Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft wird vermittelt, dass ihr deutscher Pass nicht ausreiche und sie im Zweifel „nicht deutsch genug“ seien. Diese Trennung stützt sich auf völkisch-nationalistisches Gedankengut wie das der AfD und kann ihr eine Argumentationsgrundlage bieten. In Artikel 116 GG ist klar beschrieben, wer Deutscher ist. Daran sollte sich auch unsere Polizeiliche Kriminalstatistik halten und diese Gruppe nicht weiter unterteilen.
Die Änderung der Polizeilichen Kriminalstatistik kam durch einen Erlass des Innenministers zustande und stieß bei unseren GRÜNEN Abgeordneten auf massive Kritik. Wir GRÜNE konnten dies aufgrund der Zuständigkeiten zwar nicht verhindern, sollten uns aber dennoch weiterhin stark dafür einsetzen, dass sie zurückgenommen wird, bevor andere Bundesländer nachziehen.
| Kapitel: | Ein Land der Freiheit, Sicherheit und Erneuerung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Kreisverband Köln (dort beschlossen am: 02.11.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 23:08 |