Die Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein trifft insbesondere Menschen in prekären Lebenslagen. Wer sich eine Geldstrafe nicht leisten kann, riskiert eine Ersatzfreiheitsstrafe. Dadurch werden soziale Probleme nicht gelöst, sondern verschärft. Zugleich bindet die Strafverfolgung Ressourcen von Polizei, Justiz und Strafvollzug.
Die Durchsetzung des erhöhten Beförderungsentgelts kann grundsätzlich auf zivilrechtlichem Weg erfolgen, ohne dass dafür eine strafrechtliche Verfolgung erforderlich ist. Bis zu einer bundesweiten Gesetzesänderung sollte Nordrhein-Westfalen deshalb seine Einflussmöglichkeiten nutzen, um eine sozial gerechtere Praxis bei Verkehrsunternehmen in öffentlicher Trägerschaft zu fördern.