Das Thema haben die Grünen bereits in der jetzigen Legislaturperiode eingebracht. Wiebke Brehms hat in den Koalitionsvertrag NRW 2022 diesen Passus reinverhandelt: „Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Vereine werden bisher beim Klimaschutz zu wenig beachtet. Wir werden dies ändern, indem Klimaschutz bei der Investitionsförderung über die einschlägigen Gesetze wie das Altenpflegegesetz Nordrhein-Westfalen oder das Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen stärker berücksichtigt und gefördert werden kann.“
Zur Umsetzung hat das Plenum im Landtag am 25.10.2023 den Antrag 18/2544 der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen (TOP 25). Darin wird die Landesregierung beauftragt "Klimaschutz bei Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und gemeinnützigen Vereinen bei der Änderung der betreffenden Gesetze zur Investitionsförderung (z. B. Altenpflegegesetz) zukünftig zu berücksichtigen".
Am 30.01.2025 hat das MAGS einen Erlass „Ermittlung der anerkennungsfähigen Aufwendungen stationärer Pflegeeinrichtungen gemäß § 10 APG NRW - Anerkennungsfähigkeit von Aufwendungen für bauliche Maßnahmen zum Klimaschutz" im Vorgriff auf eine Gesetzesänderung herausgegeben. Dieser Erlass bleibt jedoch wirkungslos, weil er keine Verbindlichkeit der Förderung von Maßnahmen herstellt. Damit bleibt ein riesiges Potential für den Klimaschutz in NRW liegen.
Im Dialog mit der Grünen Fraktion in Person von Mehrdad Mostofizadeh hat die Freie Wohlfahrt versucht darauf hinzuwirken, dass der Erlass oder das Alten- und Pflegegesetz (APG) NRW so gepasst wird, dass eine energetische Sanierung zwingend förderfähig wird und der Auftrag des Parlaments damit auch tatsächlich umgesetzt wird. Dieser Prozess ist aber leider nach dem Wechsel von Mehrdad in die gemeinsame Fraktionsspitze mit Wiebke ins Stocken geraten.
Sprich, der Koalitionsvertrag wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr wirkungsvoll umgesetzt werden, weil noch gravierende inhaltliche Dissense bestehen, weil derzeit grundsätzliche Veränderungen im APG NRW diskutiert werden, weil nach dem Hitzesommer 2026 eher Klimaanlagen (die dem Klima schaden, weil sie i.d.R. nicht mit grüner Energie betrieben werden) als Maßnahme der Klimafolgeanpassung gefördert werden und dabei der Klimaschutz durch energetische Sanierung in der politischen Debatte in den Hintergrundund tritt und weil das schon rein zeitlich so kurz vor LTW 2027 nicht mehr hinhauen kann. Damit die in der Partei bereits beschlossene Hebung der Klimaschutzpotentiale im sozialen Sektor nicht im Sande verläuft, müssen wir Grüne uns das Thema erneut im Wahlprogramm 2026/2027 vornehmen um es in der kommenden Legislaturperiode in die Umsetzung zu bringen.
In der Sache sei noch angemerkt, dass energetische Sanieurung nicht nur das Klima, sondern auch die Geldbeutel von Nutzer*innen und Sozialkassen schont ... .