Die DGE-Qualitätsstandards sind ein freiwilliges Zertifizierungssystem der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. In NRW sind sie nicht verbindlich vorgeschrieben; verpflichtend sind sie nach Angaben des Bundeszentrums für Kita- und Schulverpflegung (Januar 2025) nur in Berlin, Thüringen, Bremen, Hamburg und dem Saarland. Im Programm gelten sie bislang „nach“-folgend, nicht verbindlich für alle geförderten Einrichtungen. Auch Bio-Anteile sind in NRW nach unserer Kenntnis nicht landesweit vorgeschrieben; Berlin (Gesetz von 2013) und Bremen (Aktionsplan 2025) haben dagegen verbindliche Bio-Anteile in der Schulverpflegung festgelegt. In NRW haben sich einzelne Kommunen freiwillig über das „Biostädte“-Netzwerk verpflichtet. Ohne Investition in Küchenausstattung kann der Anspruch an der Gebäudesituation vieler Schulen scheitern.
| Kapitel: | Ein Land der intakten Lebensgrundlagen |
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| Antragsteller*in: | KV Hagen (dort beschlossen am: 14.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 22:12 |