Der Entwurf nennt neurodivergente Menschen im Abschnitt zur Inklusion, konkretisiert aber die Zugänge zu Diagnostik und anschließender Unterstützung noch nicht. Fachgerechte Abklärung kann helfen, passende Unterstützung zu finden; gleichzeitig darf eine lange Wartezeit nicht dazu führen, dass Betroffene mit ihren Fragen allein bleiben.
Für eine Verbesserung der Versorgung in NRW müssen beide Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landschaftsverbände und weitere Versorgungsträger zusammenarbeiten. Der Vorschlag setzt auf Selbstbestimmung, fachgerechte Angebote und die Beteiligung der Betroffenen, ohne Neurodivergenz pauschal mit einer behandlungsbedürftigen Erkrankung gleichzusetzen. Niedrigschwellige Beratung soll bereits während der Wartezeit Unterstützung bieten.