Die Streichung erfolgt in Abstimmung mit dem Hebammenverband NRW, um eine missverständliche Verknüpfung zwischen den Kosten der Berufshaftpflicht freiberuflicher Hebammen und den beschriebenen Versorgungsproblemen zu vermeiden. Insbesondere soll nicht der Eindruck entstehen, dass Kreißsaalschließungen unmittelbar auf die Berufshaftpflichtkosten zurückzuführen sind.
| Kapitel: | Ein Land der Solidarität |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Lena Maria Wünsch (KV Rheinisch-Bergischer Kreis) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 29.10.2026, 14:08 |