Der aktuelle Text könnte fast den Eindruck erwecken, Tarifbindung sei auch für Vergaben der Kommunen verbindlich. Dem ist aktuell aber nicht so. Ca. 70% der Vergaben in NRW finden aber nicht durch das Land selber sondern die Kommunen statt.
Eine entsprechende Ausweitung muss unser Ziel sein, wenn wir Arbeitnehmer*innen-Rechte und Gewerkschaften wirklich stärken wollen. Hierbei gewisse Bagatellgrenzen zuzulassen ist im Sinne der Bürokratievermeidung ein sinnvoller Mittelweg.
| Kapitel: | Ein Land der Solidarität |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Soziales, Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik (dort beschlossen am: 01.11.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 16:56 |