Leistungsgruppen sind ein geeignetes Instrument zur Qualitätssicherung, müssen Versorgungsbedarfe aber ausgewogen abbilden. Die AWMF benennt Unausgewogenheiten im NRW-Modell und fordert eine transparente, kriteriengestützte Weiterentwicklung. (1, 2) Für rund 90 Prozent der Leistungsgruppen des bundesgesetzlichen KHVVG schlugen ihre Fachgesellschaften medizinisch begründete Änderungen vor. (3)
Die aktuelle intransparent arbeitende und lobby-lastige Besetzung des Leistungsgruppenausschusses, in dem die Fachgesellschaften weder vertreten sind noch angefragt werden, wird dieser Sicherung von Qualität und Spezialisierung nicht gerecht. Dieser Antrag greift diesen Verbesserungsbedarf auf: Gemeinsam mit der AWMF und den zuständigen Fachgesellschaften sollen Bedarf, Leistungsumfang und Qualitätsanforderungen wissenschaftsgeleitet festgelegt werden. So lassen sich fachlich begründete Differenzierungen und bislang unzureichend berücksichtigte Versorgungsbereiche systematisch einbeziehen.
Quellen
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Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Stellungnahme der AWMF zur Krankenhausreform. Berlin; 7. Juli 2023.awmf
https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/dateien/stellungnahmen/2023/20230707_STN_KH-Reform.pdf -
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Stellungnahme der AWMF zum Stand der Krankenhausreform im November 2023. Berlin; 8. November 2023.awmf
https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/dateien/stellungnahmen/2023/20231108_AWMF_STN_KH-Reform.pdf -
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen. Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Berlin; 9. Juli 2025.awmf
https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/dateien/stellungnahmen/2025/2025-07-09-AWMF-Stn_Weiterentwicklung_KHVVG1.0.pdf