Die letzten Kommunalwahlen haben in vielen Städten, Gemeinden und Kreisen zu einer deutlichen Vergrößerung und zu einer politischen Fragmentierung der gewählten Gremien geführt. Die beobachteten Effekte zeigen sich nun bereits seit mehreren Wahlen, mit zunehmender Tendenz. Während das veränderte Wahlverhalten und Verschiebungen im Parteiensystem als Ausdruck der demokratischen Wahl ausdrücklich anzuerkennen sind, stellt die teils erhebliche Vergrößerung mancher Räte und Kreistage (aufgrund umfangreicher Zuteilung von Überhang- und Ausgleichsmandaten) sowie ihre politische Zersplitterung ein mittlerweile erhebliches Problem für die politische Arbeitsfähigkeit der kommunalpolitischen Gremien dar.
Wir wollen die politische Gestaltungskraft unserer Räte und Kreistage als demokratisch gewählte Entscheidungsorgane unserer Kommunen sichern. Dazu zählt auch, ihr Anwachsen über die gesetzliche Regelgröße hinaus zu begrenzen und einer Zersplitterung entgegenzuwirken. Notwendige Anpassungen im Wahlrecht müssen dabei stets konform mit der Verfassung sein und insbesondere den Prinzipien der Verhältniswahl und der Gleichheit bei der Wahl entsprechen.