Unsere Verwaltungen und Finanzämter arbeiten an der absoluten Belastungsgrenze. Das Argument, die Kirchen würden den Staat für den Kirchensteuereinzug bezahlen (Einbehalt), greift in Zeiten des eklatanten Fachkräftemangels ins Leere: Der Staat kann seine knappe hoheitliche IT- und Personalinfrastruktur nicht als „Miet-Bürokratie“ an externe Vereine verpachten, während gleichzeitig ihm selbst das Personal für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und für Kernaufgaben fehlt. Zudem verleiht der staatliche Einzug den Kirchenbeiträgen eine unrechtmäßige hoheitliche Aura und ermöglicht erst den Übergriff des "besonderen Kirchgelds“, bei dem das Einkommen konfessionsfreier Ehepartner als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Säkulare (dort beschlossen am: 25.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 07:49 |